kontaktfreie (Flug)betriebsaufnahme am 9. Mai

02. Mai 2020-Von -Kategorien: Aktuelles, Import-Schlagwörter: , , , -

Unseren Saisonbeginn legen wir nun auf den kommenden Samtag, 9. Mai. Wir werden an diesem Tag versuchen die Abnahme nachzuholen. Die neue Erlasslage lässt einen kontaktfreien Betrieb zu. Bitte schaut euch hierzu die Veröffentlichung der Landesregierung an:

§6 Abs. 11: „Abweichend von Absatz 3 Nummer 6 können öffentliche und private Sportanlagen draußen für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sportarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden: …”

§ 11 Nr. 7: „…weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt“.

Begründung unter Nr. B zu § 6, fünftletzter und letzter Abs.:

„Im Einzelnen dürfen Sportarten unter freiem Himmel ausgeübt werden, die als kontaktfrei gelten. Das gleiche gilt für das Angebot von Freizeitaktivitäten, soweit sie sich auf das Angebot von kontaktfreien Sport- und Bewegungsarten im Freien beziehen. Eine Differenzierung nach Sportarten wird hierbei explizit nicht vorgenommen. Entscheidend ist, dass bei der Ausübung ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht unterschritten wird.

Als kontaktfrei zählen insbesondere Individualsportarten wie z.B. Leichtathletikdisziplinen, Radfahren, Pferdesport, Rennsport, Klettern, Tennis, Tischtennis, Golf, Bogenschießen, Schießen, Jagdsport, Angeln, Surfen, Skateboarding, Segeln, Luftsport , Yoga etc.“

Weitere Informationen vom Vorstand folgen im Lauf der nächsten Tage.

Wir fliegen wieder aus - Live Tracking mit FLARM Radar
Diese aktuelle Pressemitteilung der Landesregierung lässt hoffen!

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